Bekanntmachung 2026/8: 9 % MwSt-Rückerstattung fallen weg, gilt für Verträge ab 1. Juni.
✦ Einkäuferperspektive — Hat keine direkte Wirkung auf Modul-Käufer (Module behalten Rückerstattung), aber CN-Modulhersteller verlieren beim Polysilizium-Re-Export-Geschäft Marge → werden bei Modulpreisen härter — Q3-Verhandlungen werden zäh.
Was geregelt wird
Mit Bekanntmachung 2026/8 streichen Finanzministerium und Steuerbehörde die Exportrückerstattung für Polysilizium vollständig: Die bisherigen 9 % Mehrwertsteuer-Rückerstattung entfallen für alle Verträge ab dem 1. Juni 2026. Module und Zellen sind ausdrücklich nicht betroffen — deren Rückerstattung bleibt bestehen.
Peking verfolgt damit zwei Ziele: Die Wertschöpfung soll im Land bleiben (Rohstoff-Export wird unattraktiver, Produkt-Export bleibt gefördert), und die heimische Polysilizium-Überkapazität soll nicht länger über subventionierte Exporte verlängert werden.
Einordnung für Einkäufer
Direkt ändert sich für Modul-Käufer nichts — Sie kaufen das fertige Produkt, dessen Rückerstattung bleibt. Indirekt aber verschiebt sich die Verhandlungsdynamik: Chinesische Modulhersteller, die bisher überschüssiges Polysilizium mit Rückerstattung re-exportiert haben, verlieren dieses Nebengeschäft. Die entgangene Marge werden sie über härtere Modulpreise zurückzuholen versuchen.
Rechnen Sie für die Q3-Verhandlungsrunde mit zäheren Gesprächen, gerade bei integrierten Herstellern. Das Gegenmittel ist Markttransparenz: Der Polysilizium-Spot fällt weiter (siehe Mysteel-Briefing), die Kostenbasis sinkt also — lassen Sie sich Preiserhöhungen nicht mit der Rückerstattungsstreichung begründen, die Ihre Produktkategorie gar nicht betrifft.
Quelle: www.mof.gov.cn